
KV, Finanzen und Vertreter im Stiftungsvorstand
KV, Kinder und Jugend, KiWi-Kuratorium und Personal
KV, Ehrenamtliche und Öffentlichkeitsarbeit (Website)
Der Kirchenvorstand (KV) ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Er besteht aus derzeit acht KV-Mitgliedern, der Pastorin und dem Pastor. Die kirchlichen Gebäude, Ländereien und der Friedhof werden vom Kirchenvorstand verwaltet. Er ist verantwortlich für die Umsetzung des Haushaltsplans. Weiterhin ist er Arbeitgeber für die in der Kirchengemeinde angestellten Mitarbeitenden.
Für die Arbeit mit der Kirchengemeinde hat der KV folgende Leitsätze entwickelt:
Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher stehen als Ansprechpartner zur Verfügung für Fragen, Anregungen, Wünsche.
Einzelne Mitglieder sind für bestimmte Bereiche der Gemeindearbeit zuständig.